AB JULI 2025 IST DAS TEAM PROVENIENZFORSCHUNG TEIL DER STAATLICHEN MUSEUMSAGENTUR BAYERN
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Jacob Ochtervelt, Das Zitronenscheibchen (Inv.-Nr. 16217)
Die Beratende Kommission hat am 1. Juli 2020 eine Rückgabe des Werkes Das Zitronenscheibchen von Jacob von Ochtervelt an die Erben nach Carl Hagen empfohlen. Die Herausgabe des Bildes solle einen Beitrag dazu zu leisten, ein Stück historischen Unrechts anzuerkennen und wiedergutzumachen. Die Empfehlung ist auf der Webseite der Beratenden Kommission abrufbar. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen stehen mit der Familie in Kontakt und bereiten die Restitution vor.
Lesser Ury, Kinderszene (Inv.-Nr. 14275)
Auf Basis des wissenschaftlichen Dossiers des Referats Provenienzforschung hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Einklang mit den Staatsgemäldesammlungen im Berichtsjahr die Restitution des Gemäldes an die Erben nach Curt Goldschmidt entschieden, sobald alle Erben vollständig ermittelt werden können.
2023 hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Restitution eines Gemäldes von Waldmüller (Inv.Nr. 12895) entschieden. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen stehen mit dem Rechtsvertreter der Erben in Kontakt und bereiten die Restitution vor.
2023 hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Restitution zweier Gemälde (Inv.Nr. 10908, 10909) entschieden. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen stehen mit dem HCPO in Kontakt und bereiten die Restitution vor.
2024 hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Restitution weiterer vier Gemälde (10203, 12253, 10903, 10644) entschieden. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen stehen mit dem HCPO bzw. den Rechtsvertretern der Erben in Kontakt und bereiten die Restitution vor.
Mit Entscheid vom 28. September 2018 hat das von den Erben nach Alfred Flechtheim angerufene US-Bundesbezirksgericht in New York einen vom Freistaat Bayern im eigenen Namen sowie namens der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zuvor eingereichten Antrag auf Klageabweisung gutgeheißen (Vgl. JAHRESBERICHT 2017). Mit dem vorliegenden Entscheid ist das Gerichtsverfahren in New York nunmehr abgeschlossen. Die Klageabweisung erfolgte wegen fehlender Zuständigkeit des US-Gerichts aufgrund der Immunität des Freistaats Bayern gemäß dem US-Gesetz über die Immunität ausländischer Staaten (Foreign Sovereign Immunities Act). Das Gericht hat dabei keine Tatsachenfeststellungen vorgenommen, sondern hat die Klage deshalb abgewiesen, weil die Zuständigkeit des Gerichts selbst dann nicht gegeben gewesen wäre, wenn die Kläger die in ihrer Klageschrift behaupteten Tatsachen hätten nachweisen können.
Die Erben nach Paul von Mendelssohn-Bartholdy haben wegen des Gemäldes von Picasso mit dem Titel "Madame Soler" im Jahr 2013 in den USA Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Die Klage wurde aufgrund der Staatenimmunität des Freistaats Bayern mangels Zuständigkeit amerikanischer Gerichte in zwei Instanzen zurückgewiesen. Zuletzt hat auch der US-Supreme Court in Washington D.C., das oberste Verfassungsgericht der USA, im Januar 2016 die Klage abgelehnt.
Das erstmals im Jahr 2009 an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen herangetragene Restitutionsersuchen zum Gemälde „Madame Soler“ wurde sorgfältig geprüft. Auf Basis der Recherchen der Provenienzforschung kamen die Entscheidungsträger des Freistaates/der Bayerische Staatsgemäldesammlungen zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem dokumentierten Verkauf des Gemäldes aus der Sammlung Mendelssohn-Bartholdy an die Kunsthandlung Thannhauser, von dessen Sohn Justin Thannhauser der Freistaat Bayern/die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen das Bild 1964 ankauften, nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Entzug im Sinne der Washingtoner Erklärung handelt, das Gemälde also kein Restitutionsfall ist.
Auch die 2010 und 2013 durch interne und externe Fachleute erstellten Gutachten kamen zu diesem Ergebnis. Weiterführende Informationen zur Provenienz des Gemäldes „Madame Soler“ von Pablo Picasso finden Sie auf der Website der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen: PDF | Grundlegende Informationen zur Provenienz des Gemäldes "Madame Soler" von Pablo Picasso. Die Washingtoner Prinzipien, denen der Freistaat Bayern verpflichtet ist und denen gemäß bereits zahlreiche Restitutionen vorgenommen wurden, setzen für Restitutionen voraus, dass es sich um einen verfolgungsbedingten Entzug handelt.
Die Provenienzforschung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen erstreckt sich auf Kunstwerke, welche ab 1933 erworben bzw. inventarisiert wurden und deren Provenienzen unklar sind. Gemäß der Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washington Principles von 1998) prüfen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ihre Bestände in den Pinakotheken und Zweiggalerien, um festzustellen, ob sich darunter während des Nationalsozialismus unrechtmäßig enteignete Kunstwerke aus ehemals jüdischem Besitz befinden, die restituiert werden können. Zielsetzung ist eine möglichst lückenlose Dokumentation der Provenienzen, die die Aufklärung von Eigentumsverhältnissen erleichtert.
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben 1999 bis 2002 eine erste, auf drei Jahre befristete Stelle für Provenienzforschung eingerichtet. Ilse von zur Mühlen hat in diesem Zeitraum die Bestände überprüft und für die 125 Werke aus der ehemaligen Sammlung Göring einen Katalog erstellt, der 2004 erschienen ist. 2006 wurden die darin untersuchten Werke wegen Raubkunstverdacht auf www.lostart.de gemeldet. Seit 2008 gibt es ein eigenes Referat für Provenienzforschung, für das eine unbefristete Konservatorenstelle eingesetzt ist. Dr. Andrea Bambi untersucht seitdem die Provenienzen der Werke, die seit 1933 erworben wurden und die vor 1945 entstanden sind.
Seit 2018 ist das Referat auf 2,5 Stellen angewachsen, wobei die Leitung zusätzliche Verantwortlichkeiten trägt. Unterstützt wurde die Abteilung bis 2020 zudem durch befristete Stellen im Rahmen des sogenannten Erstcheck, dessen Ergebnisse 2022 online gestellt wurden.
Das Referat bearbeitet zusätzlich zur systematischen Bestandsrecherche für 6000 Werke (Gemälde und Skulpturen) sowohl eingehende Restitutionsforderungen als auch proaktiv aufgefundene Fälle. Es meldet diese wegen Verdacht auf verfolgungsbedingten Entzug der Internet-Datenbank www.lostart.de und tritt – sofern möglich – an die Anspruchsberechtigten heran. Zudem werden provenienzrelevante Vorgänge wie Neuankäufe von vor 1945 entstandenen Kunstwerken, Ausleihen, Datenbankeinträge und Katalogeinträge be- und erarbeitet.
Die Mitarbeiter:innen des Referats nehmen laufend an Fortbildungen, Workshops und Tagungen zur Provenienz- und Kunstmarktforschung teil. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sind Mitglied im Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern und die Forscher:innen beteiligen sich aktiv am Arbeitskreis Provenienzforschung e. V..
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Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen untersuchen gemäß den Empfehlungen des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste ihre Werke nach einer Systematik, die der historischen Einordnung der Sammlungskonvolute entspricht und den Erwerbungskontext berücksichtigt (s. u.). Auf diese Weise wurden zwischen 2017 und 2022 die etwa 6.000 Werke aus dem Bestand, die nach 1933 erworben und vor 1945 entstanden sind, in einem ersten Schritt überprüft.
Wurde für ein Werk ein hoher Verdacht auf Raubkunst erkannt, müssen die Eigentumsverhältnisse und Verlustumstände zwischen 1933 und 1945 in einer mehrstufigen Tiefenrecherche gründlich rekonstruiert werden. Priorisiert untersuchen wir dabei die Objekte, bei denen eine aussagekräftige Quellenlage schnelle Ergebnisse erwarten lässt. Zudem prüfen wir vordringlich Werke mit identischer Provenienz, um Zusammenhänge gezielt zu erforschen und setzen auf eine thematische Bündelung der Verlustkontexte, wie als jüdisch verfolgte Kunsthändler und -sammler, am NS-Kunstraub beteiligte Kunsthändler, Kunst aus ehemaligem NS-Besitz, unbekannter jüdischer Besitz.
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen waren aktiv in den Kunstraub des Nationalsozialismus eingebunden; der damalige Generaldirektor Ernst Buchner war einer der Berater Hitlers. Die zwischen 1933 und 1945 erworbenen Werke wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit im Münchner Collecting Point auf Raubkunst untersucht und 25 Werke an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Eine zweite grundlegende Überprüfung erfolgte 1999 bis 2002. Von 2017 bis 2020 wurde dieser 1.000 Werke umfassende Bestand von Anja Zechel und Melida Steinke (ab August 2018) auf Basis neu zugänglicher Quellen erneut auf Raubkunst überprüft und im Hinblick auf die Provenienzangaben aktualisiert. Die Tiefenrecherche zu einzelnen Werken aus diesem Konvolut wurde 2022 fortgesetzt. Zu Restitutionen aus diesem Konvolut s. Übersicht über die Restitutionen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.
Rund 900 Kunstwerke im Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen stammen aus den Sammlungen ehemaliger Funktionäre und Organisationen der NSDAP, die vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren auf Basis alliierter Kontrollratsdirektiven an den Freistaat Bayern übereignet wurden. Aufgrund dieser Herkunft bilden sie einen Schwerpunkt der Provenienzforschung. Bearbeitet wurde dieser Bestand von Dr. Florian Wimmer † (von November 2013 bis November 2015), von Dr. Johannes Gramlich (von Juli 2016 bis August 2022), Anja Zechel M.A. (von November 2012 bis Mai 2017) und Sophie Kriegenhofer (August 2018 bis Dezember 2020). Die Tiefenrecherche zu einzelnen Werken aus diesem Konvolut wurde 2022 fortgesetzt. Zu Restitutionen aus diesem Konvolut s. Übersicht über die Restitutionen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.
Von März 2015 bis März 2018 wurden 238 ausgewählte Werke der Klassischen Moderne von Johanna Poltermann untersucht. Die Forschungslage zu diesen Werken ist komplex, da sie nicht von den Pinakotheken direkt erworben wurden, sondern zu großen Teilen über Schenkungen in der Nachkriegszeit in die Sammlung kamen. Wichtige Konvolute sind beispielsweise die ehemaligen Privatsammlungen von Woty und Theodor Werner, von Martha und Markus Kruss, von Günther Franke oder auch von Sofie und Emanuel Fohn. Die genannten Sammlungen entstanden teilweise in der Weimarer Republik, in der Zeit des Nationalsozialismus oder auch in der Nachkriegszeit, weswegen die eigentlichen historischen Ankaufsverhältnisse einer kritischen Prüfung unterzogen werden müssen. Die Tiefenrecherche zu einzelnen Werken aus diesem Konvolut wird seit 2022 fortgesetzt.
Das Projekt diente der Ermittlung der tatsächlichen Menge des für die Provenienzforschung relevanten Bestandes der über 4.000 nach 1945 erworbenen Objekte. Im Zuge einer Erstsichtung auf der Grundlage der schriftlichen Überlieferung von Inventaren und Bildakten wurden jene Werke, die eine klare und in jeder Hinsicht unverdächtige Provenienz aufweisen, von der weiteren Recherche ausgeschlossen. Projektbearbeiterin war bis Dezember 2020 Dr. Ilse von zur Mühlen. Die Tiefenrecherche zu einzelnen Werken aus diesem Konvolut wird seit 2022 fortgesetzt.
Zu Restitutionen aus diesem Konvolut s. Übersicht über die Restitutionen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen listen Fundmeldungen auf www.lostart.de.
Wenn sich Raub oder verfolgungsbedingter Verlust nicht gänzlich ausschließen lassen, erfolgt bereits eine Meldung bei der Internetplattform Lost Art. Dort ist der momentane Informationsstand zu den Gemälden öffentlich einsehbar, so dass mögliche Eigentümer ihre Ansprüche geltend machen können. Diese Zahl erhöht sich ständig und veranschaulicht die ernst gemeinte Bereitschaft der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, ihren Bestand zu überprüfen und Raubkunst zu melden. Aktuell haben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen dort 594 Fundmeldungen gelistet.
Die Recherchen zu den gemeldeten Werken gehen indes weiter. Mit zusätzlichen Quellen versuchen die Provenienzforscher:innen bisherige Lücken zu schließen und die Herkunft der Gemälde und Skulpturen vollständig zu klären.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen über die Arbeit der Provenienzforschung an den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu informieren. Hier gaben wir zuletzt Einblicke in unsere Arbeit:
Auf dieser Seite finden Sie des Weiteren Texte zu vergangenen Restitutionen.
Zahlreiche Einblicke in das Referat Provenienzforschung bietet auch der eigene Blog der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.
Dokumentation „Geraubte Kunst. Jüdische Sammlungen im Nationalsozialismus“ von Felix von Boehm und Constantin Lieb, 2019
„Geraubte Kunst. Jüdische Sammlungen im Nationalsozialismus“ in der Mediathek von 3sat
Dr. Andrea Bambi, Leitung Provenienzforschung und Kulturgüterausfuhr bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gibt Einblicke in ihre Arbeit und die Recherchen zum Gemälde „Erweckung des Lazarus“, das 2017 restituiert wurde.
Geraubt, zerlegt und verkauft: Jüdische Kunstsammlungen - oft über Generationen zusammengetragen - wurden nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland systematisch enteignet. Anhand ausgewählter Fälle zeigt die Dokumentation von Felix von Boehm und Constantin Lieb, wie der Kunstmarkt nach 1933 von der Zwangslange vieler jüdischer Sammler und Sammlerinnen profitierte und vor welchen Schwierigkeiten die Provenienzforschung bei der Suche nach verlorenen Objekten bis heute steht.
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