AKTUELLES
Wir verfolgen weiter unser grundlegendes Ziel, unsere Bestände im Internet sichtbar zu machen und damit unserem allumfänglichen Bildungsauftrag gerecht zu werden. Dies kann nur gelingen, indem rechtliche Rahmenbedingungen entsprechend weiterentwickelt werden: Flexible Modelle und pauschale Regelungen für den digitalen Raum sind dringlicher denn je.
Wir sind froh darüber, dass die Tagung „Museen im digitalen Raum. Chancen und Herausforderungen“ (#MusMuc17) im Oktober 2017 bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und das daraus entstandene Dokument „Münchner Note“ den Diskurs zwischen den Kultur- und Gedächtnisinstitutionen und Kulturschaffenden weiter anregt (es folgte zum Beispiel das Symposium in Herford 2018, www.marta-herford.de/symposion2018, #mconf18); im Internet werden Lösungsansätze zur Sichtbarmachung der Sammlungsbestände im digitalen Raum diskutiert, kritisiert und weiterentwickelt.
So gab es Stimmen, die den Kompromiss in der Münchner Note mit der VG Bildkunst ungenügend fanden; insbesondere die dort angeregte Korrektur des Rechtlinienrahmens zum Framing (das Einbinden von Bildinhalten, nicht durch einfaches Verlinken, sondern durch Einbetten in beispielsweise wertstiftende wissenschaftliche aber auch in nicht gewünschte kommerzielle Kontexte) und dahingehende Kontrollverlustmöglichkeiten. Ziel und Forderung der Münchner Note sind darüber hinaus die Entwicklung von vereinfachten und klaren Regelungen in Absprache mit den Rechte-Inhabern und -Nutzern. Diese sollen aber auf der grundsätzlichen Akzeptanz zu Urheberrechten beruhen. Jeder Erfinder verdient an seiner Innovation, das steht den Künstlern und ihren Erben als Rechte-Inhabern auch zu.
Die Münchner Note ist ein offenes Dokument, das gemeinsam mit vielen Partnern einen Modus zu finden versucht, der alle Interessen berücksichtigt und dementsprechend einen gesetzlichen Vorstoß in der Sache verfolgt. Die Gesetzgebung liegt nicht in der Hand der Initiatoren, aber sie hoffen, die künftige Gesetzgebung durch diesen Impuls zu beschleunigen und zu optimieren. Gleichzeitig und deshalb fördern und fordern wir den öffentlichen Diskurs und sind offen für Vorschläge, die zu einer Umsetzbarkeit auf gesetzlicher Ebene führen. Wir hoffen auf Bewegung in der Sache und weitere Mitstreiter, um die digitale Unsichtbarkeit deutscher öffentlicher Häuser im digitalen Zeitalter zu beenden. Heute gilt, wie es Bernhard Maaz jüngst auf einem Münchener Podium zu diesem Thema sagte: „Die toten Künstler sind im Netz sichtbar, die lebenden Künstler sind im Netz tot“, womit gemeint ist: nicht durch Abbildungen sichtbar.
Am 14.11.2018 erschien in der Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (AKMB) ein Text zur Münchner Note (PDF) von ihm, Prof. Dr. Bernhard Maaz, dem Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München.